Das Leben mit einer Nahrungsmittelallergie ist nicht immer einfach. Manche Allergene verstecken sich unter eigenartigen Namen auf den Verpackungen, andere werden dort gar nicht erst aufgeführt.
Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittelallergene
Wegen der Richtlinie 2003/89/EG zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und der entsprechenden nationalen Umsetzung in geltendes Recht müssen die 12 Inhaltsstoffe europaweit gekennzeichnet werden, die die meisten Allergiker bzw. Menschen mit Unverträglichkeiten betreffen. Und zwar immer dann, wenn die Stoffe bewusst zugesetzt wurden, egal in welcher Menge. Die einzige Ausnahme stellen Inhaltsstoffe dar, von denen aufgrund der speziellen Verarbeitung der Europäischen Kommision nach definitiv keine Gefahr für allergische Reaktionen ausgeht. Zu den 12 Inhaltstoffen mit Kennzeichnungspflicht gehören:
- Eier
- Erdnüsse
- Fisch
- Glutenhaltiges Getreide: Dinkel, Gerste, Hafer, Kamut, Roggen, Weizen
- Krebstiere
- Milch
- Schalenfrüchte: Cashewnüsse, Haselnüsse, Macadamia, Mandeln, Paranüsse, Pistazien, Queenslandnüsse, Walnüsse
- Schwefeldioxid und Sulfite (ab einer Menge von zehn Milligramm pro Kilogramm bzw. Liter)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Soja
- Süßlupinen und Lupinenerzeugnisse
- Weichtiere, z.B. Schnecken
Eier
Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden.
Mehr dazu unter Ei-Allergie
Erdnüsse
Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden.
Mehr dazu unter Erdnuss-Allergie
Fisch
Fische und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden.
Hier gibt es allerdings Ausnahmen:
- Fischgelatine als Träger für Vitamin oder Karotinoidzubereitungen
- Fischgelatine oder Hausenblase als Klärhilfsmittel in Bier und Wein
Mehr dazu unter Fisch-Allergie
Glutenhaltiges Getreide
Dinkel, Gerste, Hafer, Kamut, Roggen, Weizen und Hybridstämme enthalten Gluten und müssen gekennzeichnet werden.
Ausnahmen:
- Glukosesirup auf Weizenbasis, inklusive Dextrose
- Maltodextrine auf Weizenbasis
- Glukosesirup auf Gerstenbasis
- Getreide, mit dem Destillate oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und weitere alkoholische Getränke hergestellt werden soll
Mehr dazu unter Gluten
Krebstiere
Alle Krebstiere, also Krebs, Hummer, Languste, Shrimps etc. und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen ebenfalls gekennzeichnet werden.
Mehr dazu unter Schalentiere und Meeresfrüchte-Allergie
Milch
Für Milch und alle daraus hergestellten Erzeugnisse inklusive Laktose besteht ebenfalls Kennzeichnungspflicht.
Ausnahmen:
- Getreide, aus der Destillate oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und weitere alkoholische Getränke hergestellt werden soll
- Lactit
Mehr dazu unter Milch-Allergie und Nahrungsmittelunverträglichkeit
Schalenfrüchte
Schalenfrüchte, also Nüsse (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Makadamianüsse und Queenslandnüsse) sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse müssen ebenfalls gekennzeichnet werden.
Ausnahmen:
- Schalenfrüchte, aus denen Destillate oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und weitere alkoholische Getränke hergestellt werden soll
Mehr dazu unter Schalentiere und Meeresfrüchte-Allergie
Schwefeldioxid und Sulfite
Schwefeldioxid und Sulfite müssen gekennzeichnet sein, wenn Sie in einer Konzentration von mehr als 10mg/kg oder 10mg/l vorhanden sind. Sie wirden als SO2 angegeben.
Sellerie
Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden.
Mehr dazu unter Sellerie-Allergie
Senf
Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden.
Mehr dazu unter Senf-Allergie
Sesamsamen
Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden.
Mehr dazu unter Sesam-Allergie
Soja
Auch Sojabohnen und darauf hergestellte Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden.
Ausnahmen:
- vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und Sojabohnenfett
- natürlich gemischte Tocopherole (E 306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolazetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
- Phytosterine und Phytosterinester, das aus pflanzlichen Ölen der Sojabohne hergestellt wurde
- Phytostanolester, das aus Soja-Pflanzenölsterinen gewonnen wird
Mehr dazu unter Soja-Allergie
Süßlupinen und Lupinenerzeugnisse
Lupine und daraus hergestellte Erzeugnisse müssen ebenfalls gekennzeichnet werden.
Mehr dazu unter Lupinen-Allergie
Weichtiere, z.B. Schnecken
Weichtiere, also Schnecken und Muscheln, sowie darauf hergestellte Erzeugnisse müssen gekennzeichnet werden.
Mehr dazu unter Schalentiere und Meeresfrüchte-Allergie
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